Mit der Beantwortung der nachstehenden Fragen haben wir uns bemüht, die Formulierungen gegenüber den Gesetzestexten der APO SI zu vereinfachen. Es besteht kein Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit aufgrund unserer Darstellungen. Die entsprechenden Grundlagen aus der Prüfungsordnung der Sek I für die Realschule finden Sie hier.
FAQ - Zentrale Abschlussprüfungen und Abschlüsse
Die zentrale Abschlussprüfungen finden landesweit an denselben Terminen - in der Regel in der Monaten April und Mai - statt.
Die Termine für das aktuelle Schuljahr finden Sie hier.
Der Prüfungsbereich umschließt die Räume R2132 bis R2119, zu welchen an diesen Tagen nur die Abschlussklassen Zutritt haben. Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler finden sich ab 8:30 Uhr vor den Prüfungsräumen ein. Persönliche Gegenstände werden in den Nebenräumen eingeschlossen. Im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen findet Unterricht nach Plan statt.
Im Fach Deutsch werden Wörterbücher zur Einsichtnahme im Prüfungsraum bereit liegen. Im Fach Mathematik sind Zirkel, Geodreieck, eine bereitgestellte Formelsammlung und ein wissenschaftlicher Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. In dem Fach Englisch ist kein Wörterbuch zugelassen.
Die Benutzung oder die Mitführung elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten (Smartphones, Smartwatches u. Ä.) im Prüfungsraum - auch im ausgeschalteten Zustand - ist nicht gestattet und kann als Täuschungsversuch gewertet werden. Alle für die Benutzung während der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel (z. B. Formelsammlung) dürfen keine Zusätze, handschriftliche Notizen o. ä. enthalten.
Im Falle einer Erkrankung muss eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden und die Schule rechtzeitig telefonisch informiert werden.
Für den Abschluss der Fachoberschulreife gelten die gleichen Bedingungen, wie bei den Versetzungen in den Jahren zuvor.
Den Abschluss FOR erhält, wer in allen Fächern mindestens ein Ausreichend erhält. Dabei darf man sich in einem Nebenfach (Fächergruppe II) eine mangelhafte oder ungenügende Note erlauben.
Wer zwei mangelhafte oder ungenügende Noten in einem Nebenfach (Fächergruppe II) erhält, muss eine dieser Noten durch eine mindestens befriedigende Note in einem anderen Fach ausgleichen.
Wer eine mangelhafte Note in einem der Hauptfächer (Mathe, Deutsch, Englisch, WP-Fach) erhält, muss diese durch eine mindestens befriedigende Note in einem anderen Hauptfach ausgleichen.
Bei mehr als einer mangelhaften Note in einem der Hauptfächer gilt man als nicht versetzt, die Fachoberschulreife wird nicht vergeben. Letzteres gilt auch bei einer ungenügenden Note in einem Hauptfach.
Grundsätzlich gilt: Bei drei mangelhaften Noten auf dem Zeugnis gilt man als "nicht versetzt", die Fachoberschulreife wird nicht vergeben.
Gegebenenfalls kann man durch eine Nachprüfung die Versetzung und damit den Abschluss FOR erreichen.
Zunächst muss geprüft werden, ob die Fachoberschulreife erworben wurde. Erst dann kann geprüft werden, ob der Q-Vermerk für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht worden ist.
Grundsätzlich gilt: Wer in allen Fächer mindestens ein Befriedigend erreicht hat, erhält den Q-Vermerk.
Bei einer ausreichenden Note in einem der drei Fächer der zentralen Prüfungen (Mathe, Deutsch, Englisch) muss diese mit einer mindestens guten Note in einem der anderen beiden Fächer aus diesem Bereich ausgeglichen werden. Eine weitere ausreichende Note kann nicht ausgeglichen werden. Bei einer mangelhafte Note in einem der drei Fächer der zentralen Prüfungen (Mathe, Deutsch, Englisch) wird der Q-Vermerk nicht vergeben.
Beispiele:
Mathe 3, Deutsch 2 , Englisch 4 -> Q-Vermerk
Mathe 1, Deutsch 4 , Englisch 4 -> kein Q-Vermerk
Mathe 5, Deutsch 1 , Englisch 2 -> kein Q-Vermerk
Bei den Nebenfächern (Fächergruppe II) und dem WP-Fach sind maximal drei ausreichende Noten bzw. zwei ausreichende und eine mangelhafte Leistung zulässig. Diese müssen durch mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach kann nur einmal als Ausgleich herangezogen werden.
Dies funktioniert nur bei der Frage nach Vergabe des Abschlusses FOR. Hier gleicht eine befriedigende Leistung im WP eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathe oder Englisch aus.
Beim Q-Vermerk gilt: Nur die Fächer der zentralen Prüfungen können als Ausgleich für eine ausreichende Leistung in einem dieser Fächer herangezogen werden. (siehe dazu den Punkt: Mit welchen Noten erreiche ich den Qualifikationsvermerk?).
Im Jahrgang 10 bilden die Fächer der zentralen Abschlussprüfungen (Mathe, Deutsch und Englisch) eine Ausnahme zu den vorangegangenen Schuljahren.
Aus allen Leistungen des gesamten Schuljahres wird zum Ende hin eine Vornote gebildet. Diese Vornote bildet zusammen mit der Note aus der jeweilen zentralen Abschlussprüfung die Endnote für das Abschlusszeugnis.
Die Endnote in den Fächern der zentralen Abschlussprüfungen (Mathe, Deutsch und Englisch) setzt sich zu 50 % aus der Vornote und zu 50 % aus der Note der jeweiligen zentralen Abschlussprüfung zusammen.
Weichen Vor- und Endnote um zwei Notenstufen ab, so kann eine freiwillige mündliche Prüfung erfolgen.
Weichen Vor- und Endnote um drei Notenstufen ab, so muss eine mündliche Prüfung erfolgen.
Zur besseren Orientierung hier ein Beispiel:
Vornote: 2 | ZP-Note: 2 | Endnote: 2 |
Vornote: 2 | ZP-Note: 3 | Endnote: Lehrkraft entscheidet über Endnote in Absprache mit dem Zweitprüfer. |
Vornote: 2 | ZP-Note: 4 | Endnote: 3 Freiwillige mündliche Prüfung möglich. |
Vornote: 2 | ZP: Note: 5 | Endnote: Mündliche Prüfung verpflichtend. Zusammensetzung der Endnote aus den drei Prüfungsteile. |
Schülerinnen und Schüler können mit einer mindestens guten Leistung in der Sprachprüfung bei der Vergabe der Abschlüsse nach §§ 40 bis 42 APO-S I (Erster Schulabschluss früher "Hauptschulabschluss nach Klasse 9", Erster erweiteter Schulabschluss früher "Hauptschulabschluss nach Klasse 10", Mittlerer Schulabschluss) eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.