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Versetzungen

Von der Klasse 5 in die Klasse 6 (Erprobungsstufe) findet an der Realschule keine Versetzung statt. Schülerinnen und Schüler gehen automatisch in die Jahrgangsstufe 6 über. Grundsätzlich ist es möglich, die Jahrgangsstufe 5 freiwillig zu wiederholen.
Ab der Jahrgangsstufe 6 gilt grundsätzlich für die Versetzung, dass eine Schülerin oder ein Schüler versetzt wird, wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend oder besser sind. Nicht ausreichende Leistungen können in einem bestimmten Rahmen ausgeglichen werden oder bleiben unberücksichtigt.
Ab der Jahrgangsstufe 7 ist es unter bestimmten Bedingungen möglich eine Nachprüfung in einem Fach mit nicht ausreichender Leistung zu absolvieren. Eine Nachprüfung ist möglich, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt werden. 

Weitere Informationen zu den Versetzungsbestimmung von Klasse 6 in die Klasse 7 finden Sie hier. 
Weitere Informationen zu den Versetzungsbestimmung von Klasse 7 in die Klasse 8, von Klasse 8 in die Klasse 9 und von Klasse 9 in die Klasse 10 finden Sie hier.