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Informationen zu den Zentralen Abschlussprüfungen im JG 10

Termine

Schriftliche Prüfungen

Deutsch, Mi., 13. Mai 2026
Englisch, Di., 19. Mai 2026
Mathematik, Do., 28. Mai 2026

Nachschreibtermine

Deutsch, Di., 02. Juni 2026
Englisch, Mi., 03. Juni 2026
Mathematik, Di., 09. Juni 2026

Die möglichen mündlichen Abweichungsprüfungen finden am 24. Juni 2026 statt.

Sollte eine Schülerin/ein Schüler krank sein, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall telefonisch die Schule, um Ihr Kind abzumelden.
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler finden sich bitte pünktlich um 8:30 Uhr vor den Prüfungsräumen (Bereich: R2132 bis R2119) ein. 

Vor den Prüfungen findet kein Unterricht statt. Im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen findet Unterricht nach Plan statt. 

Die Vornoten und Prüfungsnoten werden den Schülerinnen und Schülern am 16. Juni 2026 zum Ende der 6.Stunde bekannt gegeben.

Hilfsmittel

Im Fach Deutsch werden Wörterbücher zur Einsichtnahme für die Prüflinge im Prüfungsraum bereit liegen. 

Im Fach Mathematik sind im ersten Teil der Prüfung keine Hilfsmittel (außer Zirkel und Geodreieck) zugelassen. Erst im zweiten Teil sind zudem eine bereitgestellte Formelsammlung und ein wissenschaftlicher Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Die Fachlehrkraft hat vor der Prüfung bei allen Taschenrechnern einen Speicher-Reset durchzuführen oder sich von dem vorgenommenen Speicher-Reset zu überzeugen.

Im Fach Englisch ist kein Wörterbuch zugelassen.

Täuschungsversuch

Die Benutzung oder das Mitführen elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten (Smartphones, Smartwatches, iPads u. Ä.) im Prüfungsraum - auch im ausgeschalteten Zustand - ist nicht gestattet und kann als Täuschungsversuch gemäß § 38 APO-SI gewertet werden. Kopf- oder Ohrhörer dürfen während der Prüfung nur benutzt werden, wenn es aus medizinischen Gründen veranlasst ist. 
Alle für die Benutzung während der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel (z. B. Formelsammlung) dürfen keine Zusätze, handschriftliche Notizen o. ä. enthalten.

Abweichungsprüfung

Bei Abweichungen um zwei Noten zwischen Vornote und Note der schriftlichen zentralen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik kann freiwillig eine mündliche Abweichungsprüfung erfolgen.
Bei Abweichungen um mehr als zwei Noten zwischen Vornote und Note der schriftlichen zentralen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik muss eine mündliche Abweichungsprüfung erfolgen.
Ist im Falle einer Minderleistung als Abschlussnote keine Warnung („Blauer Brief") erfolgt, wird die nicht abgemahnte Minderleistung bei der Versetzungsentscheidung dennoch berücksichtigt, weil mit der Versetzung ein Abschluss bzw. eine Berechtigung verbunden ist (siehe APO - SI §7 Absatz (4)).